Win-Win für Klimaschutz und Energiesouveränität: Zuständige Fachausschüsse im Europäischen Parlament stimmen für Ausweitung der EU-Methanverordnung

Soeben haben die beiden zuständigen Fachausschüsse im Europäischen Parlament mit großer Mehrheit einen Vorschlag für die Verhandlungsposition des Parlaments bei den Verhandlungen mit Rat und Kommission zur neuen EU-Methanverordnung angenommen. Die Abgeordneten im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) stimmten gemeinsam mit dem Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) dafür ab, dass der von der Europäischen Kommission vorgelegte Gesetzesentwurf für die Begrenzung der Methanemissionen im Energiesektor ausgeweitet wird (hier geht es zum ausführlichen Hintergrundpapier).

Nach der heutigen Abstimmung wird das Europäische Parlament am 8. Mai in Straßburg über die neue EU-Methanverordnung debattieren und am 9. oder 10. Mai im Straßburger Plenum über die Parlamentsposition für die Trilog-Verhandlungen abstimmen. 

Hierzu kommentiert die grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus, Verhandlungsführerin für den Industrieausschuss :

“Die heutige Abstimmung der zuständigen Fachausschüsse im Europäischen Parlament ist ein breites Bekenntnis für mehr Klimaschutz und Energiesouveränität in Europa. Ohne ambitionierte Maßnahmen zur Verringerung des Methanausstoßes wird Europa das Klimaziel verfehlen, und wertvolle Energie wird weiter ungenutzt verpuffen. 

Wir Abgeordnete fordern ambitionierte und stringente Maßnahmen zur Methanreduktion. Gerade im Energiebereich können drei Viertel der Methanemissionen mit einfachen Mitteln und ohne große Investitionen vermieden werden. Das routinemäßige Ablassen und Abfackeln von Methan muss verboten werden, Leckagen an Pipelines oder Ventilen müssen zügig repariert werden. Aber Europa importiert mehr als 80% der hier verbrannten fossilen Energieträger. Die Ausweitung der Methanverordnung auf Energieimporte ist daher für uns Abgeordnete unerlässlich, denn ein Großteil des Methans entweicht außerhalb der EU-Mitgliedstaaten“

Kurzer Hintergrund:

  • Laut aktuellstem Synthesebericht des Weltklimarats IPCC kann das Ziel einer Beschränkung der Erderwärmung auf 1,5 Grad nur mit Maßnahmen zur Methanreduktion erreicht werden. Die Halbierung der Methanemissionen bis 2030 kann den globalen Anstieg der Durchschnittstemperatur um 0,3 Grad Celsius verringern.
  • Importe: Der Parlamentsvorschlag weitet die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen auf die gesamte Lieferkette fossiler Importe aus. Die EU importiert mehr als 4/5 ihres Gas- und Ölbedarfs sowie 2/5 ihres Kohlebedarfs. Ohne die Ausweitung auf Importe ist die EU-Methanverordnung wirkungslos. Würde die EU-Methanverordnung auch auf Importe in die EU angewandt, würde dies die globalen Methanemissionen um jährlich 400 Millionen Tonnen CO2 Äquivalente verringern, umgerechnet zwei Drittel der jährlichen Emissionen Deutschlands. 
  • Verbot des Ablassens und Abfackelns von Methan: Routinemäßiges Ablassen und Abfackeln wird verboten. Die Parlamentsposition stärkt den Kommissionsvorschlag und fordert ein 99% Effizienzziel. Leckagen müssen aufgespürt, gemeldet und geschlossen werden. Vorbild ist Norwegen, das aufgrund von Methangesetzgebung und -besteuerung eine Methanintensität seiner Produktion von lediglich 0,02 Prozent aufweist (EU-Durchschnitt: 0,2 Prozent). 
  • Methanreduktionsziel: Das Parlament fordert die Kommission auf, bis 2025 einen Vorschlag für ein klares Methanreduktionsziel für alle relevanten Sektoren vorzulegen.
  • Kohle: Für Methanemissionen aus Kohleminen gilt Grenzwert von maximal 5 Tonnen Methanemissionen auf 1000 Tonnen Kohleproduktion ab 2027 und maximal 3 Tonnen ab 2031. Das gibt Polen, das historisch und gesellschaftlich bedingt in einer schwierigeren Ausgangslage ist, mehr Zeit zur Umsetzung. Kokskohle, die gerade von der EU-Kommission wegen ihrer Bedeutung für die Stahlproduktion als „kritischer Rohstoff“ eingestuft wurde, bleibt zunächst außen vor. Das Parlament fordert die Kommission auf, einen Delegierten Rechtsakt für Kokskohle vorzulegen
  • Stillgelegte und verlassene Kohleminen: Mitgliedstaaten müssen verlassene Minen erfassen und innerhalb von drei Jahren einen Zeitplan zur Methanreduktion verabschieden.
  • Ausweitung auf den petrochemischen Sektor: Neben dem Gas-, Kohle und Ölsektor fordert das Parlament auch eine Einbeziehung der Petrochemie in die EU-Methanverordnung. Grund: in der chemischen Industrie werden im Wesentlichen dieselben Technologien und Vorrichtungen verwendet wie in der Öl- und Gasindustrie. Mit dem Rückgang der Nutzung von Öl und Gas als Energieträger wird der Anteil der Petrochemie am Verbrauch fossiler Brennstoffe steigen.