Umweltschutz auf neuem Niveau: Das Gesetz zur Rettung der Natur
Am 27. Februar 2024 hat das EU-Parlament im Rahmen des Green Deals das Gesetz zur Rettung der Natur verabschiedet. Dieses Gesetz ist das weltweit erste Renaturierungsgesetz und gleichzeitig die erste EU-Naturschutzgesetzgebung seit mehr als zwei Jahrzehnten. Das ist ein wichtiger Schritt, denn nun werden Artensterben und Klimakrise zusammen angepackt.
Klimakrise & Artensterben
Warum ist das so wichtig? Das Gesetz ist eine Reaktion auf die sich ausweitenden Krisen, die unsere Überlebensgrundlagen bedrohen. Nur gesunde Ökosysteme können CO2 speichern. Diese Ökosystemleistung ist aber fest in unsere Klimaziele einberechnet. Gesunde Ökosysteme wie renaturierte Flüsse und wiedervernässte Moore helfen auch bei der Klimaanpassung, indem sie Starkregen abmildern, Wasser in der Landschaft halten und in den Hitzesommern ihre Umgebung kühlen. Und zu guter Letzt: das internationale Biodiversitäts-Abkommen von Kunming-Montreal verpflichtet uns, geschädigte Ökosysteme zu renaturieren.
Ziel und Weg
Die Ziele des Gesetzes sind ambitioniert. Bis zum Jahr 2030 sollen auf 20 % der Land- und Meeresflächen der EU Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden. In diese Flächen fallen auch Natura 2000 Gebiete, die in schlechtem Zustand sind; diese sollen priorisiert werden. Die Mitgliedstaaten müssen innerhalb von zwei Jahren nationale Renaturierungspläne vorlegen. Die wichtige Frage der Finanzierung wird von diesen Plänen abhängen. Daher wird ein Bericht über verfügbare Mittel und Finanzierungslücken erstellt. Und natürlich soll der Fortschritt der Umsetzung auch durch ausgewählte Indikatoren und maßnahmenbasierte Ansätze gemessen und überwacht werden.
Amore für die Moore und die Landwirtschaft
Im Kampf gegen das Artensterben und gegen die Klimakrise spielen auch landwirtschaftliche Ökosysteme eine bedeutende Rolle. Die EU-Mitgliedstaaten müssen daher Maßnahmen ergreifen, um die Biodiversität in landwirtschaftlichen Ökosystemen zu fördern. Eine wichtige Strategie ist die Revitalisierung entwässerter Moore. Die EU hat klare Ziele gesetzt: Bis 2030 sollen mindestens 30 % der Moore, bis 2040 40 %, und bis 2050 50 % renaturiert werden, davon jeweils ein Viertel bzw. ein Drittel wiedervernässt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, und die Europäische Kommission kann in Notfällen die Renaturierung auf landwirtschaftlichen Flächen vorübergehend aussetzen, wenn die Ernährungssicherheit gefährdet ist. Anders als immer wieder behauptet wird, werden Landwirte nicht zur Renaturierung gezwungen.
Und natürlich geht es nicht nur um Moore. Das Gesetz bietet einen umfassenden Ansatz, der die Natur in all ihren Facetten berücksichtigt. Es will Wälder schützen, städtische Grünflächen erhalten, den natürlichen und freien Lauf von Flüssen unterstützen und Bestäuber-Populationen stärken.
Kontroverse und Einigung
Die politische Debatte rund um das Gesetz zur Rettung der Natur war intensiv und umstritten. Die Europäische Volkspartei (EVP), unter der Führung von Manfred Weber, leistete sich einen erbitterten Kampf gegen das Gesetz. Selbst einen demokratisch ausgehandelten Kompromiss, an dem auch EVP Vertreter*innen mitwirkten, lehnten sie ab. Aber letztendlich wurde das Gesetz im Parlament mit knapper Mehrheit am 27.02.2024 vom EU-Parlament angenommen. Nun muss das Gesetz nur noch vom Rat der Mitgliedstaaten angenommen werden.
Ein Briefing mit genaueren Zahlen und Fakten findet sich hier.