Umfrage zum Auskunftsrecht der EU-Chemikalienverordnung: Der Verbraucher weiß, dass er nichts weiß
PRESSEMITTEILUNG, Mittwoch, 17. Juli 2019 – Straßburg
Seit 12 Jahren ist die EU-Chemikalien-Verordnung REACH in Kraft. Dank ihr haben Konsumentinnen und Konsumenten das Recht, Auskunft über „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHCs) bei Herstellern von Produkten zu erhalten (1). SVHCs sind Stoffe mit besonders gefährlichen Eigenschaften, die schwerwiegende Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben können.
Aber wirkt diese Vorgabe? Leider kaum: In einer Umfrage des EU-Projekts „AskREACH“ stellte sich heraus, dass ein Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher seine Rechte nicht kennt und dass die Hälfte der befragten Lieferanten ihrer Informationspflicht nicht nachkommt.
Hierzu kommentiert die Europaabgeordnete Jutta Paulus:
„Es ist schon schlimm genug, dass sich besonders besorgniserregende Stoffe noch immer in Alltagsgegenständen befinden. Das gefährdet Gesundheit und Umwelt und verhindert eine echte Kreislaufwirtschaft: kein verantwortungsbewusster Hersteller verwendet Recycling-Material, wenn er nicht sicher sein kann, dass keine Schadstoffe enthalten sind. Es setzt noch eins oben drauf, wenn die Hersteller und Lieferanten ihren diesbezüglichen Informationspflichten nicht nachkommen – und die Mitgliedsstaaten die Firmen damit auch noch durchkommen lassen!
Es ist allerhöchste Zeit, dass Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Hersteller endlich eigene Nachverfolgungsmechanismen für ihre Inhaltsstoffe schaffen. Grundstoffproduzenten, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen ihre Pflichten erfüllen, sowohl gegenüber kleinen Herstellern und dem Einzelhandel, wie auch vor allem gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Mit dem Auskunftsrecht soll die EU-Chemikalienverordnung REACH Verbraucherrechte stärken. Und damit auch die Substitution von besonders gefährlichen Stoffen fördern. Wenn aber Verbraucherinnen und Verbraucher von diesem Recht nichts wissen, nehmen sie es auch nicht wahr. Das AskREACH-Projekt der EU ist deshalb ein wichtiger Baustein für Gesundheits- und Verbraucherschutz. Deshalb begrüße ich es sehr, dass mit der AskREACH-App eine niederschwellige Möglichkeit geschaffen wird, mit der Verbraucherinnen und Verbraucher Anfragen an die Hersteller stellen können.
Seit dem 16. Juli 2019 können Hersteller proaktiv ihre Daten an die AskREACH-Datenbank übermitteln. Das ist ein großer Schritt nach vorn zur Umsetzung unserer Initiative von 2017:
Wir Grüne haben im Rahmen der Revision der Abfallrahmen-Richtlinie durchgesetzt, dass die Europäische Chemikalienagentur ECHA ab 2020 eine öffentlich zugängliche Datenbank für Produkte mit besonders besorgniserregenden Stoffen vorhalten muss. Denn obwohl in REACH festgelegt ist, dass Informationen über Produkte mit diesen Stoffen entlang der Lieferkette weitergegeben werden, kommen Hersteller dieser Pflicht nicht nach – und die Mitgliedsstaaten verfolgen die Verstöße nicht.“
Hintergrund
Umfrage “AWARENESS AND COMMUNICATION ON SVHCs IN ARTICLES”: https://www.askreach.eu/wp-content/uploads/2019/07/LIFEAskREACH_Baseline-publication_2019-07-10.pdf
Datenbank im Rahmen des AskREACH-Projekts:
https://www.askreach.eu/submit-your-article-information-to-the-askreach-database/
Anmerkungen
- “SVHCs” = “substances of very high concern”