Spezies der Woche #27 (KW 36-2020) – die Östliche Moosjungfer
In Deutschland gibt es aktuell 81 Libellenarten, von denen 67 auch in Rheinland-Pfalz nachgewiesen wurden. Zu den Arten, die bisher noch nicht gefunden wurden, gehörte bis zum Sommer 2013 die Östliche Moosjungfer. 2013 wurde sie erstmals an einem Woog bei Kaiserslautern gefunden.
Verbreitungsstatus | Vom Aussterben bedroht |
Restvorkommen | Brandenburg und Sachsen |
Letzte Sichtung in Rheinland-Pfalz | 2013 bei Kaiserslautern |
Lebensraum | saure, nährstoffarme, stehende Moorgewässer |
Gefährdung
|
Nährstoffeinträge, zu hoher Fischbesatz, Entfernung von Wasser- und Ufervegetation |
Der Verbreitungsschwerpunkt der Östlichen Moosjungfer liegt in Mittel- und Osteuropa (daher der Name), erstreckt sich aber von Südwestfrankreich bis nach Westsibirien. Die Östliche Moosjungfer besiedelt vor allem nährstoffarme Gewässer. Saure Moorgewässer mit einer Verlandungsvegetation aus Torfmoosen und Kleinseggen, aber auch alkalische Seen und Abbaugewässer mit untergetauchten Pflanzenbeständen gehören zu ihren Habitaten. Außerdem kann sie Altarme, Braunkohle-, Kiesabbau- sowie Steinbruchgewässer besiedeln. Ihr Erstfund in Rheinland- Pfalz passt zu den breiten Wanderungstendenzen der Art, die noch nicht restlos geklärt sind. Das Auftreten in einem ausgewiesenen Schutz- und FFH-Gebiet bestätigt erneut, wie wichtig der Biotopschutz ist – nur wenn diese Schutzgebiete intakt sind, können Erst- und Wiederbesiedlungsprozesse stattfinden und die Funktion des Netzwerkes Natura 2000 gewährleisten. Unerlässlich hierbei ist jedoch die Qualität der Schutzgebiete, vor allem was den Wasserhaushalt betrifft.
Funfact zum Geschlechterunterschied bei den Östlichen Moosjungfern: Die weiblichen Tiere beginnen schon bei Sonnenaufgang mit der Futtersuche und – je nach Jahreszeit – mit Eiablage. Die männlichen Tiere schlafen wesentlich länger und sind erst ab 9:00 Uhr am Gewässer zu entdecken.
Politisch notwendig:
- Moorschutz
- Verbreitung von Gewässerrandstreifen
- Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in den Mitgliedsstaaten
Bild: Von Andreas Eichler, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=37140380