PRESSEMITTEILUNG: Zuviel Geld für deutschen Kohleausstieg? Kommission leitet eingehende Untersuchung ein.

PRESSEMITTEILUNG, 2, März 2021 – Brüssel

Zuviel Geld für deutschen Kohleausstieg?  Kommission leitet eingehende Untersuchung ein.
 
Soeben hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, eine eingehende Untersuchung zu den geplanten Entschädigungen für Braunkohlebetreiber im Rahmen des Deutschen Kohleausstiegsgesetzes einzuleiten. Damit geht der „Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland“ in die nächste Phase der wettbewerbsrechtlichen Prüfung. Die eingehende Untersuchung durch die Europäische Kommission wird voraussichtlich ein Jahr dauern. Solange sie nicht abgeschlossen ist, dürfen keine Entschädigungen fließen. Die Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass sie auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen nicht abschließend beurteilen kann, ob das erlaubte Maß für Ausgleichszahlungen eingehalten wurde.
 
Die Bundesregierung hatte Entschädigungen in Höhe von 4,35 Milliarden Euro mit den Braunkohlebetreibern vereinbart. Obwohl die wettbewerbsrechtliche Überprüfung der Europäischen Kommission noch nicht abgeschlossen war, hat auch der Deutsche Bundestag auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie am 13. Januar seine Zustimmung zum Vertrag gegeben.
 
 
Hierzu kommentiert die grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus, Mitglied im Umweltausschuss sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie:
 
„Ich begrüße die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission zur Einleitung einer eingehenden Untersuchung zu den von der Bundesregierung vertraglich zugesagten Entschädigungszahlungen an Braunkohlebetreiber. Entgegen aller wirtschaftlichen Prognosen und ohne Berücksichtigung der zu erwartenden hohen Preise für CO2-Zertifikate wurden durch Herrn Altmaiers Ministerium märchenhafte Summen für angeblich entgangene Gewinne ausgerechnet und als Mindestentschädigung angesetzt. So will die Bundesregierung den schwächelnden Kohlekonzernen einen wahren Geldregen aus Steuermitteln zukommen lassen.
 
Die exorbitant hohen finanziellen Zusagen lassen stark an ihrer Vereinbarkeit mit EU-Wettbewerbsrecht zweifeln. Laut einer Studie des Ökoinstituts sind sie um 2 Milliarden Euro überzogen. Zudem sollen Steuergelder in die Renaturierung der zerstörten Landschaft fließen, obwohl die Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sind, für die von ihnen angerichteten Schäden aufzukommen. Das stellt das Verursacherprinzip auf den Kopf!“
 
 
Hier geht es zur Entscheidung der Kommission https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_972