Methan-Emissionen: Der Elefant im Raum ist ein Rind!

Der Elefant im Raum ist ein Rind! Das ist das traurige Ergebnis einer Anfrage, die ich zusammen und parteiübergreifend mit meinen Kolleg*innen im EU-Parlament gestellt habe. Die anfängliche Andeutung lässt es schon vermuten: Es geht um die Methanemissionen in der Landwirtschaft, insbesondere in der Tierhaltung. Unsere Fragen sowie die Antworten der Europäischen Kommission findet ihr hier. Bedauerlicherweise muss ich feststellen, dass die Antwort der Kommission äußerst enttäuschend ist. Sie beantwortet die gestellten Fragen nicht wirklich und wirkt fast so, als hätte sie genauso gut von der Agrarlobby verfasst werden können.

Die Fragen

(hier auch als PDF verfügbar)

Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge könnte Methan die größten Auswirkungen auf den Klimawandel haben und für die Umwelt ein gefährlicheres Gas sein als Kohlendioxid. 2021 unterzeichnete die EU die Globale Verpflichtung zur Verringerung der Methanemissionen, um die Methanemissionen bis 2030 um 30 % gegenüber dem Stand von 2020 zu senken. Außerdem hat die Kommission eine Verordnung über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor vorgeschlagen, über die das Parlament im Mai 2023 abgestimmt hat. In der Begründung zu der Verordnung heißt es, dass nur 25 bis 33 % der anthropogenen Methanemissionen auf fossile Brennstoffe zurückzuführen sind, während bis zu 50 % von der Landwirtschaft verursacht werden.

Wissenschaftler und nichtstaatliche Organisationen haben Maßnahmen für einen Wandel in der Landwirtschaft vorgeschlagen. Eine dieser Lösungen ist der Vertrag über pflanzenbasierte Ernährung, in dem der Übergang von tierbasierten auf pflanzenbasierte Ernährungssysteme vorgeschlagen wird.

  1. Sind nach Ansicht der Kommission die in der Begründung aufgeführten landwirtschaftlichen Maßnahmen angesichts des Umfangs der Methanemissionen aus der Landwirtschaft ausreichend, um die Methanemissionen bis 2030 um 30 % zu senken?
  2. Wird die Kommission zusätzliche Maßnahmen vorschlagen, damit dieses Ziel in der Landwirtschaft erreicht wird, und wenn ja, wann und welche Maßnahmen?
  3. Die Kommission hat Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen über den Ursprung der Methanemissionen und ihre Auswirkungen; wird sie sich im Rahmen des Vertrags über pflanzenbasierte Ernährung daher auf die Empfehlungen der Fachwelt stützen?

Die Antworten

(hier auch als PDF verfügbar)

 

  1. Die EU hat für 2030 und 2050 Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen in den wichtigsten Emissionssektoren und für Treibhausgase insgesamt, einschließlich Methan aus der Landwirtschaft, festgelegt. Es gibt kein gesondertes Ziel für Methan aus der Landwirtschaft. Gemäß der Methanstrategie der EU[1] aus dem Jahr 2022 deuten die für das Paket „Fit für 55“ erstellten Prognosen darauf hin, dass die Gesamtmethanemissionen mit den derzeit umgesetzten und vorgeschlagenen Maßnahmen bis 2030 gegenüber 1990 um rund 51 % zurückgehen werden. Somit würde bis 2030 eine zusätzliche Emissionsreduktion um schätzungsweise 23 % gegenüber 2020 erreicht werden.

 

  1. 2022 legte die Kommission einen Vorschlag vor, wonach Methan aus vielen weiteren Tierhaltungsbetrieben unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen soll. Darüber hinaus erwartet die Kommission, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 120 der Verordnung über die GAP-Strategiepläne im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik Mitteilungen über ihre Bewertung vorlegen, inwieweit ihre Pläne mit den ehrgeizigeren Klimazielen des Pakets „Fit für 55“, dessen Kernelemente nun in Kraft sind, im Einklang stehen und zu diesen beitragen. In diesem Zusammenhang werden sie dann möglicherweise Änderungen ihrer GAP-Strategiepläne vorschlagen. Die genannte Bewertung umfasst auch Maßnahmen zur Verringerung der Methanemissionen aus der Tierhaltung.

 

  1. Bei der Initiative für einen Vertrag über pflanzenbasierte Ernährung handelt es sich um eine von der Basis ausgehende Kampagne, die sich an Einzelpersonen und lokale Gebietskörperschaften richtet. Auf EU-Ebene gibt es Rechtsvorschriften, die direkt oder indirekt dazu beitragen werden, den CO2-Fußabdruck der Viehbestände in der EU zu verringern. Neben der Verordnung über die GAP-Strategiepläne zählen dazu die Lastenteilungsverordnung und die Industrieemissionsrichtlinie. Die Kommission plant, noch in diesem Jahr einen Legislativvorschlag für einen Rahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme vorzulegen. Beiträge der Zivilgesellschaft – wie der Vertrag über pflanzenbasierte Ernährung – liefern wertvollen Input für die Ausarbeitung.