Bezahlbare Wärme und Kühlung für alle! Neue EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie sichert Jobs und Investitionen
Aktuell laufen die Verhandlungen zur neuen EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie EPBD zwischen Europäischem Parlament, Mitgliedstaaten und EU-Kommission. Die EPBD kann zum Jobmotor in Europa werden und Millionen Europäer*innen finanziell entlasten. Zeit für einen Zwischenstand während der laufenden Verhandlungen!
Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten haben sich mehrheitlich klar für das neue EU-Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Mein irischer Grüner Kollege und erfahrener Architekt Ciarán Cuffe hat eine starke Parlamentsposition ausgearbeitet. Der Kommissionsvorschlag ist hier.
Was ist die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) und warum ist sie wichtig?
Die Menschen in Europa ächzen unter hohen Heizkosten, verursacht durch schlecht gedämmte Häuser und fossile Brennstoffe. Jährliche Horrorrechnungen im Briefkasten darf es nicht mehr geben. Alle Bürger*innen, auch mit kleinem Geldbeutel, müssen sich Wohnen wieder leisten können.
Eine warme Wohnung darf nicht zum Luxus werden! Europas Häuser müssen effizienter werden: Die günstigste Energie ist die, die gar nicht erst verbraucht wird!
Die neue EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie stellt die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand in der EU bis 2050. Gebäude sind für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der CO2-Emissionen in Europa verantwortlich. Mehr als die Hälfte der Emissionen stammen zudem aus den beiden schlechtesten Gebäudeenergieklassen.
Die neue EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) soll Mindeststandards für Gebäude (MEPS) setzen, um Menschen vor steigenden Energiekosten zu schützen und einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des EU-Klimaziels zu leisten. Mindeststandard heißt: welchen Energiestandard soll ein Haus mindestens erfüllen.
Weniger Energieverbrauch bedeutet weniger Heizkosten und eine bessere Wohnqualität. Energieeffizienz ist auch unabdingbar für den Ausstieg aus fossilen Energien. Die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie gibt den Mitgliedstaaten mögliche Ziele für einen klimaneutralen Gebäudestand bis zum Jahr 2050 an die Hand. EU-Mitgliedstaaten erlassen dann eigene Gesetze, um die Ziele der EPBD zu erfüllen. Denn die Ausgangslage in den Ländern ist nicht dieselbe und was in Deutschland funktioniert, muss nicht in Spanien funktionieren.
Die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, dass die EU-Fördergelder für energetische Modernisierungen der Eigenheime bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen.
Damit Mieter*innen geschützt und Eigentümer*innen unterstützt werden, schreibt die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie soziale Garantien fest. Wir Grüne im Europäischen Parlament haben uns im Rahmen der Verhandlungen besonders für die Verringerung von Energiearmut und die Erreichung der Klimaziele stark gemacht.
Was sind die wichtigsten Vorteile der neuen EPBD?
1. Niedrigere Energierechnungen und geringere Importabhängigkeit: Bessere Isolierung (von Fenstern, Dächern, Wänden usw.), effizientere Heiz- und Kühlsysteme, intelligente Steuerungen, erneuerbare Energien vor Ort – all dies sind Maßnahmen, die zu einer höheren Energieeffizienz führen und einen geringeren Energiebedarf und -verbrauch, bessere Lebensbedingungen und niedrigere Energierechnungen ermöglichen werden. Je effizienter und leistungsfähiger unsere Gebäude sind, desto weniger sind wir von der Einfuhr fossiler Brennstoffe abhängig und desto widerstandsfähiger ist unser Energiesystem. Darüber hinaus wird mit der EPBD ein Rahmen für die Berechnung der Lebenszyklusemissionen von Gebäuden eingeführt. Dabei können die Mitgliedstaaten Obergrenzen für den Energieeinsatz zur Errichtung neuer Gebäude festlegen; lokal vorhandene und nachhaltige Materialien, wie beispielsweise Holz, sollen bevorzugt zum Einsatz kommen.
2. Schaffung Hunderttausender lokaler, nachhaltiger Arbeitsplätze in den Bereichen Bau, Renovierung und erneuerbare Energien, wodurch kleine und mittelständische Unternehmen und die Wirtschaft insgesamt unterstützt werden. Die Arbeitsplätze von Installateur*innen, Bauarbeiter*innen oder Zertifizierer*innen können nicht in Länder außerhalb der EU verlagert werden. Planungssicherheit für die betroffenen Branchen wird es ihnen ermöglichen, Personal einzustellen und auszubilden, die Renovierungswelle in Gang zu setzen und damit die Wirtschaft anzukurbeln.
3. Bekämpfung der Ursachen von Energiearmut und Verbesserung des Wohlstands: 31 Millionen Europäer*innen (7 Prozent der Bevölkerung der EU) waren 2019 nicht in der Lage, ihre Wohnung angemessen zu beheizen, eine Zahl, die während der Energie- und Ukraine-Krise erheblich gestiegen ist. Die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz der schlechtesten Gebäude wird zu niedrigeren Heizrechnungen führen. Kombiniert mit geeigneten Förderprogrammen ist das ein wichtiger Beitrag zur Armutsbekämpfung.
4. Mieter*innen werden besonders profitieren, da sie in fast allen Mitgliedstaaten die Energierechnungen bezahlen, aber keinen Einfluss auf die Energieeffizienz ihrer Wohnungen haben. Die EPBD stellt Renovierungen sicher, unterstützt Eigentümer*innen und schützt gleichzeitig Mieter*innen vor willkürlichen Mieterhöhungen oder Zwangsräumungen, da die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, soziale Garantien vorzusehen.
5. Booster für die Elektromobilität durch Anforderungen an das Laden und die Vorverkabelung. Dadurch wird der Verbrauch fossiler Energieträger verringert und die Energieeffizienz gesteigert. Verkehrsemissionen sinken ebenfalls.
Antworten auf die häufigsten Fragen!
1. Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Aktuell laufen die Verhandlungen zwischen Europaparlament, Mitgliedstaaten und EU-Kommission. Alle haben vorab ihre Positionen abgestimmt und suchen jetzt nach einem gemeinsamen Kompromiss. Auch die deutsche Bundesregierung macht sich zusammen mit vielen anderen EU-Ländern für besser gedämmte Gebäude stark. Danach wird die Umsetzung in nationales Recht ungefähr ein bis zwei Jahre dauern.
Alle Länder in der EU haben verschiedene Ausgangssituationen und Herausforderungen zu meistern. Die Situation in Mittelmeerländern mit sehr heißen Sommern ist eine andere als in Skandinavien, wo die Winter lang und kalt sind. In einigen Ländern wird mehr Energie zum Kühlen als zum Heizen benötigt und andersherum. Die Anforderungen an effiziente Gebäude sind dadurch unterschiedlich. Einige Mitgliedstaaten haben bereits in Modernisierungen investiert, andere müssen noch einiges nachholen. Auch die Eigentumsquote ist in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich.
Jedes EU-Mitgliedsland, z.B. Deutschland, bringt deshalb ein eigenes Gesetz auf den Weg, um die Mindestanforderungen der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie umzusetzen. Die EU-Richtlinie gibt die Minimalziele vor.
2. Werde ich enteignet oder bestraft, wenn ich mir die energetische Gebäudemodernisierung nicht leisten kann?
Kurze Antwort: Nein! Die EU-Richtlinie schreibt keine Enteignungen, Strafzahlungen oder sonstiges vor, wenn Gebäudebesitzer nicht modernisieren. Sie liefert wertvolle Instrumente, aber keinerlei Zwänge. Niemand muss sein Haus oder seine Wohnung verlassen, egal ob Eigentum oder Miete.
Fakt ist: Es sind die Mitgliedstaaten, die angemessene Maßnahmen ergreifen müssen, um die Erfüllung der Minimalziele zu gewährleisten. Menschen haben ein Recht auf ein Wohnen in Würde. Ziel der neuen EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz ist, die Bürgerinnen und Bürger in Europa vor hohen Energiekosten zu schützen und unsere Klimaziele zu erreichen.
Enteignungen bringen niemandem etwas, denn dadurch werden weder Gebäude effizienter noch soziale Notlagen gemildert. In der Diskussion sind stattdessen sogenannte „trigger points“, also Zeitpunkte, an denen eine energetische Modernisierung geprüft werden muss, beispielsweise bei einem Eigentümerwechsel.
3. Wann muss ich mein Eigentum auf einen höheren Effizienzstandard bringen?
Die neue Richtlinie liefert einheitliche Regeln für Effizienzklassen. Mitgliedstaaten konnten Effizienzklassen bisher willkürlich festlegen. In Zukunft gibt es klare Vorgaben für alle: Die Skala geht von A+ bis G. Die Klasse A+ entspricht Plusenergiehäusern, also Gebäuden, die mehr Energie ernten als verbrauchen, beispielsweise sehr gut gedämmte Neubauten mit Photovoltaik. A entspricht Nullenergiehäusern. In Klasse G werden die 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude in dem betreffenden Mitgliedstaat einsortiert. Für Deutschland entspricht das einem Energieverbrauch von ca. 250 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Alle anderen Gebäude werden gleichmäßig auf die Klassen B bis F verteilt.
Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass alle Gebäude der schlechtesten Klasse G bis 2030 auf den Standard F und bis 2033 auf E gebracht werden sollen. Das ist häufig schon mit relativ einfachen Maßnahmen, wie Fenstertausch oder Dachdämmung möglich und rechnet sich nach Auslaufen der Gaspreisbremse binnen weniger Jahre. Gebäude der Klasse G sind derart schlecht gedämmt, dass Heizen dort schon heute ein Luxus ist.
Viele Hausbesitzer*innen planen bereits als Reaktion auf die Energiepreiskrise Modernisierungen. Es gilt jetzt vor allem, insbesondere einkommensschwache Eigentümerinnen und Eigentümer zu unterstützen. Denn wer eine niedrige Rente bezieht, aber im eigenen Haus lebt, hat heute kaum eine Möglichkeit, Modernisierungsarbeiten zu finanzieren, wird aber durch hohe Heizkosten stark belastet. Auch für Mieterinnen und Mieter bedeutet die neue Gesetzeslage, dass sie vor explodierenden Energiekosten geschützt werden.
4. Muss jedes Gebäude modernisiert werden?
Die neue EU-Richtlinie fordert die Modernisierung der schlechtesten Effizienzklassen. Das sind in Deutschland meist Gebäude, die in den 1950er und 1960er Jahren, vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung nach der Ölkrise der 1970er Jahre, gebaut wurden, um schnell Wohnraum für viele Menschen zu schaffen und die seitdem nicht mehr modernisiert wurden. Trotz des großen Einsparpotentials solcher Häuser gibt es in der neuen EU-Richtlinie die Möglichkeit, ein Viertel der Gebäude von Sanierungsmaßnahmen auszunehmen.
De facto muss nur die Hälfte der Gebäude mit dem derzeit höchsten Energieverbrauch renoviert werden. Bei diesen Gebäuden ist der Energieverbrauch allerdings so hoch und das Heizen so teuer, dass sich Modernisierungen schnell lohnen.
Die zur Verbesserung um eine oder zwei Energieeffizienzklassen (z. B. von Klasse G auf E) erforderlichen Modernisierungen sind in der Regel „einfache“ Renovierungen mit kurzen Amortisationszeiten, wie z. B. der Austausch von einfach verglasten Fenstern durch Doppel-/Dreifachverglasung oder die Installation eines effizienteren Heizungssystems, z. B. einer Wärmepumpe. Auch ohne das Warten auf die fertige EU-Richtlinie und das nationale Recht können Eigentümer*innen durch solche Maßnahmen ihren Energieverbrauch und somit ihre Rechnungen schnell und dauerhaft senken. Das unabhängige Institut Guidehouse hat berechnet, dass die notwendigen Maßnahmen, um ein Gebäude der Klasse G auf E zu bringen, mit weniger als 20.000 € zu Buche schlagen (siehe hier: hier. ).
Erhebungen zufolge haben elf Prozent der Eigenheimbesitzer*innen, die ihr Haus selber bewohnen, Einkünfte im unteren Einkommensdrittel. Diese elf Prozent könnten beispielsweise in die Ausnahmequote fallen. Allerdings leiden diese Haushalte auch überproportional unter den hohen Energiepreisen.
Die Richtlinie beinhaltet eine Vielzahl weiterer Ausnahmen, u.a. für historische Gebäude, religiöse Gebäude, technische Bauten und nur temporär genutzte Gebäude wie Ferienhäuser. Denkmäler und Gedenkstätten fallen grundsätzlich nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie. Allein die Ausnahmen betreffen ca. 30 Prozent aller Gebäude in der Union.
Fazit: Wer schon einmal Maßnahmen an seinem Haus oder seiner Wohnung durchgeführt hat, wird wahrscheinlich nicht betroffen sein. Wer noch nichts gemacht hat, hat 10-12 Jahre Zeit, um die für sein Gebäude richtigen Maßnahmen umzusetzen, wenn das Gebäude nicht ohnehin unter eine der vielen Ausnahmen fällt.
5. Mit welcher finanzieller Unterstützung kann ich rechnen?
Das eigene Häuschen zu modernisieren ist eine Investition, die sich auszahlt. Es ist auf lange Sicht kostengünstiger und steigert den Wert der Immobilie. Nach dem Energiepreisschock des letzten Jahres sind viele Menschen verunsichert, denn niemand kann vorhersagen, welche Preisschwankungen zukünftig bei fossilen Brennstoffen auftreten können.
Die Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten Leitplanken für die Unterstützung der Gebäudemodernisierung an die Hand. So sollen insbesondere Menschen – Mieter*innen wie Eigentümer*innen – aus der Energiearmut geholt werden. Auch sollen die Mitgliedstaaten neue Finanzierungsinstrumente wie „pay-as-you-save“ auf den Weg bringen. Und durch staatliche Garantien und Bürgschaften sollen Zugänglichkeit wie Attraktivität der notwendigen Kredite verbessert werden.
Die genauen nationalen Antragsverfahren und Töpfe werden durch die EU-Mitgliedstaaten festgelegt. Diese nationalen Förderprogramme greifen jedoch auch auf EU-Fördergelder zurück.
Bei kostenneutralen Ansätzen wie dem „Pay as you save“-Modell („Zahle-was-Du-sparst“) sind keine Eigeninvestitionen des Hauseigentümers nötig, da die Darlehen für die Modernisierung durch die Einsparung bei den Heizkosten zurückgezahlt werden.
Eine weitere Möglichkeit für kostenneutrale Renovierungen ist es, das Energiesparen per Vertrag zu fördern. Dabei finanzieren und übernehmen Energiedienstleistungs-Unternehmen die Renovierungsarbeiten, während Gebäudebesitzer für rund 5-7 Jahre monatlich Abschlagszahlungen in Höhe der (krisenbereinigten) Energierechnungen bezahlen. Daraus wird die Renovierung finanziert und es entstehen keine Vorlaufkosten oder Eigenkapitalverpflichtungen für Gebäudebesitzer. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit profitieren Gebäudebesitzer dauerhaft vom niedrigen Energiebedarf ihrer Gebäude oder ihrer Wohnung.
Die Kommission und die Europäische Investitionsbank haben darüber hinaus spezielle Programme aufgelegt, um die Mitgliedstaaten bei der Nutzung von EU- und nationalen Mitteln zur Mobilisierung von privatem Kapital zu unterstützen, wie etwa die JESSICA-Initiative. Außerdem gibt es spezielle Programme für technische Hilfe, um die Kapazitäten von Ministerien, Regionen und lokalen Behörden zu erhöhen.
EU-Töpfe sollen maßgeblich zur Unterstützung von Renovierungen zum Einsatz kommen, wie beispielsweise der Kohäsionsfonds, die „Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit“ (Corona-Wiederaufbaufonds) sowie der soziale Klimafonds. Diese Unterstützung aus EU-Geldern wird durch weitere nationale und europäische Programme ergänzt. Wir Grüne wollen uns dafür einsetzen, dass diese Mittel im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen MFR der EU erhöht werden. Im aktuellen MFR bis 2027 werden schätzungsweise rund 110 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt (einschließlich Modernisierungsfonds und Finanzierung durch die Europäische Investitionsbank) für die Gebäuderenovierung bereitgestellt, was unter Einbeziehung der nationalen Mitfinanzierung und privater Investitionen zu Investitionen in Höhe von insgesamt 230 Mrd. EUR führen könnte. Nach Angaben der EU-Kommission wären bis 2030 insgesamt 275 Milliarden an jährlichen Investitionen für die Renovierung von Gebäuden in der gesamten EU erforderlich, was zusätzlichen 152 Milliarden an jährlichen Investitionen entspricht. Zum Vergleich: Allein für Gasimporte sind letztes Jahr mehr als 400 Milliarden Euro aus der EU abgeflossen.
Aus den Daten der Kommission geht hervor, dass sich die geschätzten Gesamtausgaben für die Gebäudesanierung im Rahmen der Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit (Corona-Wiederaufbaufonds) auf 49,7 Mrd. EUR belaufen – das sind 10,2 Prozent der Gesamtausgaben in den Plänen. Es wird erwartet, dass das zu Gesamtinvestitionen von etwa 97 Mrd. EUR führen wird.
6. Ich habe meine Wohnung/mein Haus bereits kürzlich saniert. Muss ich jetzt trotzdem neu sanieren?
Nein, die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie schreibt nur die Modernisierung der zwei schlechtesten Effizienzklassen vor. Das sind in Deutschland sehr alte Häuser, meist aus den 1950er und 1960er Jahren, die in der Regel noch nie renoviert wurden. Bei Häusern, die in höhere Effizienzklassen fallen, lohnt sich die Modernisierung meist trotzdem. Und da spätestens 2050 der gesamte Gebäudebestand in der Europäischen Union klimaneutral sein soll, wird jeder Mitgliedstaat einen Fahrplan aufstellen müssen, welche Effizienzklassen wann angegangen werden.
7. Welche neuen Effizienzklassen gibt es und brauche ich einen neuen Energieausweis?
Bis 2033 sollen alle Gebäude mindestens eine Effizienzklasse im Mittelfeld erreichen. Außerdem sollen ab 2028 alle Neubauten „Zero Emission Buildings“, also Nullemissionsgebäude sein, die keine fossilen Brennstoffe benötigen.
Das bisherige System der Gebäudeeffizienzklassen wird beibehalten, aber mit klaren Maßstäben versehen: Plusenergiehäuser bekommen die Effizienzklasse A+, Nullenergiehäuser bekommen die Effizienzklasse A, und die schlechtesten 15 Prozent der Gebäude in dem betreffenden Mitgliedstaat werden in Effizienzklasse G eingestuft. Alle Klassen dazwischen müssen so eingeteilt werden, dass der Abstand zwischen zwei Klassen ungefähr gleich ist. Bis zum Inkrafttreten der in nationales Recht umgesetzten Richtlinie gelten natürlich die alten Energieausweise.
8. Wieso verpflichtet die EU Deutschland überhaupt zu Sanierungsmaßnahmen?
Gebäude sind für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der CO2-Emissionen in Europa verantwortlich. Mehr als Hälfte der Emissionen stammen zudem aus den beiden schlechtesten Gebäudeeffizienzklassen. Das sind die beiden Effizienzklassen, in denen bereits mit recht einfachen Mitteln nicht unbeträchtliche Einsparungen erreicht werden können.
Der grausame Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat uns unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten nochmal schmerzlich vor Augen geführt. Modernisierungen wurden über Jahrzehnte verschleppt, weil fossile Energie so billig war. Diese Untätigkeit fällt uns allen auf die Füße. In vielen Gebäuden wird buchstäblich zum Fenster hinaus geheizt – zu enormen Kosten für Menschen und Klima.
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2030 ihre Treibhausgasemissionen um 55 Prozent, verglichen mit 1990, zu verringern und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Für dieses Ziel müssen alle Sektoren ihren Anteil leisten. Es ist Aufgabe der EU-Kommission, Gesetze auf den Weg zu bringen oder neu zu fassen, die den Mitgliedstaaten ermöglichen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Die Mindeststandards der neuen EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) sollen Menschen vor steigenden Energiekosten schützen und einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des EU-Klimaziels leisten. Weniger Energieverbrauch bedeutet weniger Heizkosten und eine bessere Wohnqualität, und Energieeffizienz ist unabdingbar für den Ausstieg aus fossilen Energien. Die günstigste Energie ist die, die gar nicht erst verbraucht wird!
31 Millionen Europäer*innen (sieben Prozent der Bevölkerung der 27 EU-Länder) waren 2019 nicht in der Lage, ihre Wohnung angemessen zu beheizen. Diese Zahl ist während der Energiekrise und seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine erheblich gestiegen. Die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz der schlechtesten Gebäude wird zu einer Senkung der Wärme- und Stromkosten führen, was sich, kombiniert mit geeigneten Förderprogrammen, positiv auf die Armutsbekämpfung auswirken wird.
Hier auch ein Link zu einem Faktencheck.