PRESSEMITTEILUNG: EU-Taxonomie: Europaabgeordnete debattieren Nachhaltigkeitslabel für Erdgas und Atomkraft
|
|
Die für die EU-Taxonomie zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments debattieren heute Vormittag von 11 bis 12 Uhr den Vorschlag der Europäischen Kommission für den zweiten Delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie. Die Europäische Kommission schlägt vor, Atomkraft und Erdgas ab 2023 als nachhaltige Übergangstechnologien im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung für nachhaltige Investitionen einzustufen.
Die Debatte der Abgeordneten des Wirtschafts- und Umweltausschusses kann live verfolgt werden: https://multimedia.europarl.europa.eu/webstreaming/econ_20220315-1100-COMMITTEE-ENVI-ECON
Dazu kommentiert die Energieexpertin der Grünen im Europäischen Parlament, Jutta Paulus, Mitglied im Umweltausschuss, stellvertretendes Mitglied im Industrieausschuss des Europäischen Parlaments:
„Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten müssen den Kommissionvorschlag für die nachhaltige Einstufung von Erdgas und Atomkraft in der EU-Taxonomie entschieden ablehnen. Der schreckliche Angriffskrieg auf die Ukraine muss uns Mahnung sein, unsere Abhängigkeit von Energieimporten schnellstmöglich zu beenden. Energiesicherheit in Europa wird es nicht mit Gas und Uran aus Russland, sondern nur mit Erneuerbaren Energien und einem massiven Ausbau der Energieeffizienz geben. Investitionen in Erdgas und Atomkraft verhindern, dass Europa energieunabhängig wird und seine Klimaziele erreicht.“
Hintergrund:
Die EU-Taxonomie ist eine für alle EU-Mitgliedstaaten bindende Verordnung, mit der Kriterien für nachhaltige Investitionen definiert werden. Da im Rahmen der Verhandlungen zur Taxonomieverordnung keine Einigung zur Rolle von Erdgas und Atomkraft erzielt werden konnte, wurde die Klärung dieser Punkte verschoben und die Europäische Kommission aufgefordert, auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse einen Delegierten Rechtsakt vorzulegen.
Zentraler Bestandteil der EU Taxonomie ist das Prinzip des „Do no significant harm”. Ob eine Investition nachhaltig ist, hängt demnach davon ab, ob die jeweilige Technologie signifikanten Schaden anrichten kann.
Der von der Kommission vorgelegte zweite Delegierte Rechtsakt kann nicht geändert werden, sondern nur durch die EU-Mitgliedstaaten oder das Europäische Parlament in Gänze abgelehnt werden.
Die Europäische Kommission hat bei ihrer Entscheidung die Folgen möglicher nuklearer Unfälle und des Uranabbaus außer Acht gelassen.
Artikel 10 der Taxonomieverordnung schließt die alleinige Vermeidung von CO2- Emissionen, also bloße Klimaneutralität, für eine nachhaltige Einstufung aus. Zusätzlich zur Klimaneutralität müssen auch weitere Kategorien grüner Aktivitäten erfüllt werden. Diese Kategorien sind bereits Teil der Taxonomieverordnung und können nicht ausgeweitet werden. Hinsichtlich des Beitrags von Atomkraft und Gas zu diesen Kategorien wird mehrfach auf einen Appendix verwiesen, der noch nicht vorliegt.