Natura 2000 – EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof

PRESSEMITTEILUNG, Donnerstag, 18. Februar 2021 – Brüssel

Heute (Donnerstag, 18. Februar) hat die Europäische Kommission wegen der Verletzung von EU-Umweltrecht Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Die spätestens seit 2010 umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen hat Deutschland noch immer nicht erfüllt. Für rund 15 % der 4606 Natura-2000-Schutzgebiete wurden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt. Ohne eine solche Festlegung kann aber kaum beurteilt werden, ob und welche Veränderungen in einem Gebiet möglich sind, ohne den Schutzzweck zu beeinträchtigen.

Außerdem hat Deutschland versäumt, dafür zu sorgen, dass Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weitergeleitet werden. Seit fünf Jahren läuft das FFH-Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland. Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie hat die Europäische Kommission angekündigt, sich vermehrt um die Durchsetzung von Umweltrecht zu kümmern.

Jutta Paulus, Grünen/EFA-Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, begrüßt die Klage und fordert klare Erhaltungsziele und Vorgaben zur Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen:

„Die Klage war lange überfällig. Das Vertragsverletzungsverfahren läuft inzwischen seit fünf Jahren. Deutschland hat weder für alle Natura-2000-Schutzgebiete ausreichende Erhaltungsziele festgelegt, noch Maßnahmenpläne zu deren Erfüllung erstellt. Die Bundesregierung lässt es auf eine höchstrichterliche Entscheidung ankommen, statt sich an Gesetze zu halten. Zum Teil hinkt die Umsetzung seit über zehn Jahren hinterher. Für ein Land, das sich gerne als umweltpolitischer Vorreiter inszeniert, ist das peinlich.

Ich erwarte von der Europäischen Kommission, dass sie schneller und entschlossener gegen Mitgliedstaaten vorgeht, die den Naturschutz mit Füßen treten. Erinnerungen und Abwarten bringen nichts, wenn Mitgliedstaaten wie Deutschland sich damit brüsten, die Rechtsauffassung der Kommission zum Naturschutz nicht zu teilen. Gemäß der neuen EU-Biodiversitätsstrategie sollen bis zum Jahr 2030 30 Prozent der europäischen Land- und Meeresfläche geschützt werden. Schutzgebiete, die nur auf dem Papier bestehen, sind aber nutzlos. Der Bruch von Umweltrecht darf nicht länger als Kavaliersdelikt betrachtet werden.“

Hier geht es zur Mitteilung der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_412