PRESSEMITTEILUNG: Endlich! EuGH-Urteil im Dieselskandal erklärt Abgassoftware für illegal

PRESSEMITTEILUNG, Donnerstag, 17. Dezember 2020 – Brüssel

 

Endlich! EuGH-Urteil im Dieselskandal erklärt Abgassoftware für illegal

 
Heute hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Software illegal ist, die im normalen Fahrbetrieb die Abgasrückführung – und damit Stickoxidminimierung – deaktiviert. Während der Zulassungstests war die Emissionsminderungstechnik aktiv, während im echten Fahrbetrieb aufgrund der eingebauten Abschalteinrichtung erheblich mehr Stickoxidemissionen erzeugt wurden.
 
Hierzu kommentiert die grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus:
 
„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Sieg für Gesundheit und Verbraucherschutz und eine Klatsche für die deutsche Bundesregierung und die betrügerischen Hersteller. Schmutzige Dieselfahrzeuge, die rund das Doppelte der gesetzlich erlaubten Stickoxidwerte ausstoßen, sind ein massives Risiko für die öffentliche Gesundheit in Europa. Stickoxide sind giftig und stehen im Zusammenhang mit Atemwegs-, Herzkreislauf- und Stoffwechselerkrankungen. Menschen erkranken nachweislich auch schwerer an Covid-19, wenn sie in stark mit Stickoxiden belasteten Gebieten leben.
 
Minister Scheuer muss jetzt endlich einen Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge anordnen und die Hersteller zum Austausch der illegalen Einrichtungen verpflichten. Millionen deutscher Käuferinnen und Käufer wurden durch die laxe Rechtsauffassung der Bundesregierung geschädigt; von den gesundheitlichen Folgen gar nicht zu reden!
 
Das Europäische Parlament hat in diesem Jahr bereits dem Taschenspielertrick der „Verschmutzungslizenzen“ einen Riegel vorgeschoben. Mit diesen sogenannten „Konformitätsfaktoren“ sollte der Euro-6-Grenzwert für gesundheitsschädliche Stickoxide künstlich erhöht werden, damit Dreckschleudern weiter in Umlauf gebracht werden können. Nach dem heutigen Urteil und dem Votum des Europäischen Parlaments werden in Zukunft endlich nur noch gesetzeskonforme Dieselfahrzeuge auf den Markt gebracht werden können.“
 
 
Hintergrund:
 
Die Pressemitteilung des EuGH zum Urteil in der Rechtssache C-693/18: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-12/cp200170de.pdf