PRESSEMITTEILUNG: EURATOM-Vertrag ist nicht mehr zeitgemäß

PRESSEMITTEILUNG, Dienstag, 22. September 2020 – Brüssel


EURATOM-Vertrag ist nicht mehr zeitgemäß
 
Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Beschluss der Europäischen Kommission bestätigt, britische Beihilfen zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C zu genehmigen. Hinkley Point C soll 2023 für 60 Jahre in Betrieb gehen. Großbritannien möchte für den verkauften Atomstrom Preisstabilität gewähren, Ausgleichszahlungen für den Fall eines vorzeitigen Atomausstiegs zahlen sowie dem Betreiber Kreditgarantien bieten.
Österreich hatte gegen die Genehmigung dieser Beihilfen geklagt, was vom EuGH am 12. Juli 2018 zurückgewiesen wurde. Daraufhin legte Österreich erneut Rechtsmittel ein, die heute vom EuGH abgewiesen wurden.
 
 
Hierzu kommentiert die Europaabgeordnete Jutta Paulus von Bündnis90/Die Grünen:
 
„Wieder einmal wird deutlich: der EURATOM-Vertrag ist völlig aus der Zeit gefallen. Denn laut EuGH darf die Kommission ihre Entscheidungen zu zulässigen Beihilfen ausschließlich hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Binnenmarkt prüfen –  nicht hinsichtlich der Verwirklichung des Grundsatzes des Umweltschutzes, des Vorsorgeprinzips, des Verursacherprinzips und des Grundsatzes der Nachhaltigkeit. Wir dürfen nicht zulassen, dass antiquierte Verträge uns an der Erreichung unserer Ziele in der Klima- und Umweltpolitik hindern. Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrags war und ist die Schaffung von Voraussetzungen für die schnelle Entwicklung der Kernkraft und ihres Erhalts! Diesen Teufelskreis müssen wir endlich aufbrechen.“