PRESSEMITTEILUNG: Diesel Skandal: EuGH Schlussgutachten zu verbotenen Abschaltvorrichtungen

PRESSEMITTEILUNG, Donnerstag, 30. April 2020 – Brüssel

Heute hat die zuständige EuGH-Gutachterin die zur Senkung von Abgaswerten bei Labortests eingesetzte Software als «Abschalteinrichtung» eingestuft. Eine solche ist nach EU-Recht verboten. Das abschließende Urteil wird in wenigen Wochen erwartet.

Die EU-Verordnung 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen verbietet die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen unter normalen Nutzungsbedingungen verringern.

Hierzu kommentiert die Europaabgeordnete Jutta Paulus:

„Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Schlussgutachten zum Stickstoffausstoß von Dieselfahrzeugen kristallklar gemacht: Abschalteinrichtungen täuschen Verbraucherinnen und Verbraucher und verletzen EU-Recht. Anstatt die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments zur Dieselaffäre endlich umzusetzen, finden Autobauer in Europa immer neue und immer hanebüchenere Ausreden für den Einsatz von Schummel-Software.

Die Überschreitung von Grenzwerten ist kein Kavaliersdelikt! Stickoxide sind giftig und stehen im Zusammenhang mit Atemwegs-, Herzkreislauf- und Stoffwechselerkrankungen. Gerade jetzt, wo wir feststellen, dass Menschen stärker an Covid-19 erkranken, wenn sie in stark mit Stickoxid belasteten Gebieten leben, sollte das uns eine Mahnung sein. Grenzwerte müssen eingehalten werden!“

Hintergrund:

 

Schlussgutachten des EuGH:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-04/cp200052de.pdf

 

 

Jutta Paulus steht gerne für Rückfragen und Interviews zur Verfügung.